Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1908 nach Plan Jacobi in historisierende Gestalt überführtes, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, ehemals Gastwirtschaft "Zur Stadt Cassel". Mittige Akzentuierung der Fassaden mit fränkischem Erker einerseits und übergiebelter Fachwerkzone andererseits. In Ecklage ein hölzerner, auf Konsolen ruhender Wohnerker (dieser wie auch die geschnitzten Balken von Zimmermeister Creutz gearbeitet) mit der Jahreszahl und der Abbildung des Hauses vor dem Umbau sowie der Inschrift: "Es wird kein Ding so schön gemacht - Es kommt kein Spötter der''s verlacht - Drum achte hin und schweige still -Es baut doch jeder wie er will". Der gesamte Erdgeschossbereich hebt sich von den, durch ein Sohlbankgesims abgetrennten Obergeschossen durch Hausteinelemente, wie in Rahmen gefasste Rundbogenportale und -fenster, die gekoppelt auf Zwischensäulchen ruhen, ab. Jacobi berücksichtigte mit diesen, romanische Stilelemente und heimische Fachwerkarchitektur zitierenden, straßen- und platzraumbeherrschenden Fassaden die historisierende Gestaltung der westlichen Stadtzufahrt (Ritter-von-Marx-Brücke von 1905). Kulturdenkmal aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |