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Die historische Bebauung Schwedenpfad beschließende, wohl um 1900 erbaute Villa. Mit mächtigem Mansardwalmdach versehener, leicht zurückversetzt über Sockelgeschoss stehender, kubischer Putzbau mit einer straßenseitig inmitten vorgelagerter Terrassen liegender Treppenerschließung. Überaus kraftvoll mit stilistisch in Anlehnung an Renaissance und Barock gehaltenen Buntsandsteinelementen (Fensterrahmung mit unterschiedlicher Überdachung) durchgestaltete Fassaden. Die Villa stellt ein lokal rares, architektonisches Produkt der wilhelminischen Ära dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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