Großer Tannenwald,
Großer Tannenwald, nordwestlicher Bereich mit Eichenbestand 18. Jh.
Staatswald, Grosser Tannenwald, Teichwall
Großer Tannenwald,
Großer Tannenwald, Hauptallee
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Dornholzhausen
  • Großer Tannenwald
Großer Tannenwald
Flur: 7
Flurstück: 10/1

Mit der 1770 begonnenen Gestaltung des Lusthains, nach einer 1669 gepflanzten Weißtanne „Große Tanne“ benannt, hatte sich Landgraf Friedrich V. nachweislich durch den Gartentheoretiker Hirschfeld anregen lassen. Organisiert zeigte sich der Park durch ein System sich überschneidender, auch einen Rond point bildender Alleen bzw. Sichtachsen nach Homburg und Kirdorf. Schmalere, nach dem Prinzip der „ondulate line“ geführte Wege erschlossen sowohl bauliche Einrichtungen, als auch einzelne botanische Besonderheiten. Erhalten haben sich Reste des Alleesystems, bestehend aus der Kirdorfer Allee mit Rond point und Zweigalleen sowie das Rudiment der parallel zur späteren Elisabethenschneise verlaufenden Hauptallee mit Querarm. Gut ablesbar im Gelände sind die drei oberen Teiche (mit Halbinsel im zweitobersten Gewässer; der unterste Teich, kaum mehr vorhanden, liegt in der Gemarkung Oberstedten). Im Bereich des Jagdhauses („Rothe Haus“) zeichnen sich eindeutig Vertiefung und Wälle, ein Teil des Bachlaufs und der Einfluss in den obersten Teich ab (Landschaft des „Tempe“). Bestandteil des historischen Parks ist eine Gruppe von Eichen (westlicher Randbereich), ein Einzelexemplar zum Kleine Busch hin und eine Linde („Bel ombre“) am Forsthaus sowie Efeu als Bodendecker (im Taunus nicht heimisch). Das anhand von Lageplänen gut dokumentierte, durch Gebäude, Inschriften etc. sich ursprünglich als eine Anlage der Romantik ausweisende „Paye de fées“ entwickelte sich unter Friedrich V. zu einem das gartenkünstlerische Anliegen sprengenden Spielfeld, das familiengeschichtliche Ereignisse miteinschloss, vor allem aber auch kultur- und geistesgeschichtliche Zeitströmungen und aktuell politische Geschehnisse reflektierte. Das ehemals der Hohemark angehörende Waldstück zeichnet sich seit Friedrich I. als landgräflicher Besitz ab. Kulturdenkmal aus kunst- und kulturgeschichtlichen sowie landesgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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