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Im Gegensatz zu dem benachbarten Haus Nr. 15 giebelständiges Wohnhaus. Sonst als Bautyp diesem vergleichbar, mit teilweise massiv erneuertem Erdgeschoss und einem Fachwerkobergeschoss, das mit seinen gebogenen Langstreben und der mehrfach profilierten Schwelle ins 18. Jh. verweist. Auch hier Satteldach, der südwestliche Eckständer besonders stark dimensioniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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