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Oberhalb des Goldgrubenfelsens, der bereits unter Friedrich V. der Fernsicht wegen beliebtes Ausflugsziel gewesen war, hatte Landgräfin Elizabeth zur Erinnerung an einen gemeinsam mit ihrer Schwägerin Adelheid (Gemahlin des Herzogs von Clarence, 1830-37 als William IV. König von Großbritannien und Irland) unternommenen Spaziergang zwei Gedenksteine aufstellen lassen. Auf Sockeln stehende Obelisken, Buntsandstein, lichte Höhe 1.40 m. Geschmückt jeweils mit Rangkrone und Rautenkranz, der auf die Herkunft Adelheids aus dem Hause Sachsen-Meiningen verweist. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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