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Bestandteil landgräflicher Privilegien war das bereits seit 1537 im alleinigen Besitz der Landesherrschaft befindliche Jagdrecht. Zeugnis waidmännischer Betätigung gibt ein, die Gruppe der Gedenksteine im Domänenwald seitlich beschließendes Monument. Die beiden zwischen Bleibeskopf und Kellergrund aufgestellten Hirschsteine halten einen gelungenen Schuss des Landgrafen Ferdinand vom 8.3.1854 fest. Sichtbare Maße 75x57 cm. Während der eine mit Monogramm, Distanz- und Richtungsangabe versehen ist, hält der andere das Datum und den Hirsch in Profildarstellung fest. Entwurf vermutlich Jakob Westerfeld. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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