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1820 waren von landgräflicher Seite Schritte unternommen worden, einen Forstgarten als Forschungsgelände für nichteinheimische und exotische Baumarten und Gehölze anzulegen, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse in der Aufforstung des Domänenwaldes zu nutzen. Auf diesem Gelände verknüpften sich botanische und forstwirtschaftliche Interessen mit gartengestalterischen Ideen. Von letzteren zeugen das fragmentarisch erhaltene Borkenhäuschen (Ziegelwände, Fundament mit Ziegelrippenbelag und halbrundem Schluss), die fächerförmig zum Teich sich öffnenden Lindenreihen, die Ahornallee sowie gewundene Wege. Kulturdenkmal aus kulturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |