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Außerhalb der Ortslage, an der Verlängerung der Bensheimer Straße positioniertes Wegekreuz. Ausgeführt in hellem Kalkstein, mit kubischem Sockel, Kreuz und kleinem Metallkorpus. Nach der Inschrift wurde das Wegekreuz mitten in der Zeit des Nationalsozialismus errichtet: "Gestiftet von den Jünglingen und Jungfrauen der katholischen Pfarrgemeinde Fehlheim 12. Juni 1938." Das schmucklose Kreuz ist für Fehlheim von religions- und heimatgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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