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Nach dem Entwurf von L. Jacobi 1869/70 in dem von Mme Marie Blanc 1866 erworbenen ehemaligen Englischen Garten errichtetes Landgrafen-Denkmal. Ausführung J. May und Schneider/Kreuznach. Aus Quarzitblöcken herausragender, in Buntsandstein gearbeiteter, kronenloser Baum mit sechs Stümpfen. Auf den Sockelzungen vier ruhende Löwen. Verlustig gegangen sind die Medaillons in weißem Marmor mit den Bildnissen von Friedrich II und Ferdinand. Das Denkmal, das die namentlich genannten Landgrafen ehrt, trägt die Inschriften: „Euch bleibt Dank und ewiger Nachruhm“ - „Erinnerung an das Fürsten- und Heldengeschlecht der Hessen-Homburger“. Kulturdenkmal aus orts- und kulturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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