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In Form eines dorischen Tempels 1830 im „Acatium" genannten landgräflichen Garten errichtetes, möglicherweise von Georg Moller entworfenes, klassizistisches Gartengebäude mit Säulen in „Wertheimer roten Sandstein". Jagdhaus des Prinzen Gustav, 1846-1848 Landgraf von Hessen-Homburg. Die rückseitige Erweiterung und die in Wertheimber'scher Zeit aufgelegte Bauplastik (u.a. Gipsabgüsse nach della Robbia) werden heute als störend empfunden. Das Gebäude ist einzig erhaltenes Ausstattungsstück des ehemals reich angelegten Prinzengartens. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |