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Friedhof
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Fehlheim
  • Langwadener Straße
Gesamtanlage Friedhof

Am nördlichen Ortsrand gelegener Friedhof, eingerichtet wohl in der Mitte des 19. Jhs. und von einer hohen Granitmauer mit Sandsteinplattenabdeckung umgeben. Nur an der Ostseite fehlt wegen einer Erweiterung ein Stück der Mauer. Als Zugang ein zweiflügeliges Eisengittertor zwischen hohen Sandsteinpfosten mit überkragenden Abdeckplatten.

Auf dem Friedhof vier bedeutende Einzelobjekte:

- Am nördlichen Ende das zentral angeordnete Friedhofskreuz, auf hohem, vierseitigem Postament und mit dekorativ ausgeschmückten Kreuzarmenden. Heller Korpus. Als Inschrift: "Selig sind die Todten, die in dem Herrn sterben, sie ruhen von ihrem Leiden und ihre Werke folgen ihnen nach. Offenb. Joh. 1413" und "Errichtet von dem Großh. Bürgermeister Laurenz Lattiner und dessen Ehefrau Margaretha geb. Dreißigacker im März 1850."

- In der Mitte des Friedhofs platzierter Grabstein für einen ehemaligen Fehlheimer Bürgermeister. Ein vierseitiger, hoher Sandsteinblock mit kleinem, erneuertem Kreuz. Der Block mit zurückhaltender, neugotischer Ornamentik, seitlich allegorische Darstellungen im Relief: Kreuz, brennendes Herz und Anker für Glaube, Liebe und Hoffnung sowie eine sich in den Schwanz beißende Schlange als Ewigkeitssymbol. Inschrift, vorderseitig: "Hier ruhen die Überreste des Lorens Lattner gewesener Großh. Hess. Bürgermeister zu Fehlheim, 60 Jahre alt. Geb. den 20. Juni MVIIVIIIVIII (1788)/gestorben den 10. April MVIIIXXXXVIII (1848)"; rückseitig: "Zum Denkmal der Liebe dem teuren guten Vater. Nach dem Willen des Verblichenen errichtet von dessen Ehefrau Margretha geb. Dreißigacker und dessen Familie. Sanft erquickend, wie dein uns liebes Leben, sei Dein Ausruhen, wir werden uns wiedersehen."

- Grabmal Fam. Ritzert: Das wohl kurz nach 1902 entstandene Grabmal mit genuteten Lisenen und flacher Giebelverdachung. Hier im Giebel ursprünglich ein kleines Kreuz eingelassen.

- Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, bestehend aus einem Findling, in dem eine schlichte, polierte Granittafel mit den Namen der Gefallenen eingelassen ist. Über der Tafel Reliefplastik eines Stahlhelms. Das Denkmal stand bis 1966 innerhalb einer schlichten Einfriedung mit Gittern zwischen hohen Pfosten auf dem zentralen Dorfplatz vor der Kirche. Es ist von historischer Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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