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1901 durch das Baugeschäft Raab & Theil Frankfurt, für Frau Nina Hinrichs errichtete Villa. Hell verputzter, mit Turm, Erker, Veranda und unterschiedlichen Öffnungen reich gestalteter Baukörper, dem eine lebhafte Dachlandschaft im Formgefühl entspricht. Sparsame Gliederung in der Horizontalen durch Sockel und Gurtgesims. Zeittypische Anwendung vielfältiger Materialien wie Holz, gelber Sandstein und Putz. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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