Waisenhausplatz o. Nr.
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Waisenhausstraße
Kriegerdenkmal
Flur: 15
Flurstück: 107

Denkmal für die im Krieg 1870/71 in Frankreich gebliebenen fünf Bürger Homburgs. Stiftung des anlässlich der ersten Homburger Sedanfeier gegründeten Kriegervereins. Enthüllung 1875. Das von Holler entworfene, u.a. von J. May ausgeführte Mal reiht sich typologisch in die Gruppe derjenigen kriegerischen Bildwerke ein, die von der preußischen Administration im Regierungsbezirk Wiesbaden gefördert wurden. Kannelierte, von einem trophäengreifenden Adler (Herst. Fa. Camozzi & Schlösser, Frankfurt) bekrönte, über Stufen und Würfelsockel stehende Säule. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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