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Schlichtes eingeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, errichtet über hohem Sockel. Das Fachwerk in seiner konstruktiven Schlichtheit war sicherlich nicht auf Freilegung angelegt. Es deutet auf eine Entstehung des Hauses in die Zeit um 1800. Das auch siedlungsgeschichtlich nicht uninteressante Gebäude erhält seinen Wert vor allem durch seine exponierte Lage am von Pfarrkirche und ehem. Rathaus dominierten platzartigen Ortszentrum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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