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Bensheimer Straße 1-5 (Westzeile), 2-4 (Ostzeile)
Kirchstraße 2-6 (Nordzeile)
Rodauer Straße 2-6 (Westzeile), 9-25 (Ostzeile)
Die Gesamtanlage Fehlheims ist durch den langgestreckten Verlauf der Rodauer und Bensheimer Straße, der alten Dorfstraße, charakterisiert, entlang der sich meist zweigeschossige Wohnhäuser von Hofanlagen giebelständig reihen. Vor dem Haupteingang der Kirche kommt es im Einmündungsbereich der Kirchstraße zu einer platzartigen Erweiterung, dem alten Dorfplatz, für den noch heute eine alte Linde das Zentrum bildet. Früher befand sich hier auch das Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges (heute auf dem Friedhof). Der Platz ist vor allem nach Südwesten malerisch von Fachwerkbauten begrenzt, dem ehemaligen Rathaus, dem Bürgermeisterhaus (Bensheimer Straße 3) und dem Wohnhaus der Hofanlage Bensheimer Straße 5, alles Bauten aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. Dominiert wird der Platz nordöstlich von der Kirche. Auch die übrigen Häuser im Platzbereich sind nicht bedeutungslos, teilweise jedoch verändert bzw. massiv erneuert. Das Haus Kirchstraße 6 mit dem schlichten Fachwerkobergeschoss bildet nach Südosten einen Abschluss.
Für den nördlichen Bereich der Gesamtanlage sind nur die Wohnhäuser östlich der Rodauer Straße von Interesse, neben den Kulturdenkmälern Nr. 15 und 17 ist vor allem die Hofanlage Nr. 21 von Bedeutung, in Backstein wohl in den ersten Jahrzehnten des 20. Jhs. errichtet. Das traditionell giebelständige Wohnhaus mit betonten Kanten und Zwerchhaus zeigt straßenseitig eine spitz verdachte Nische, in der sich eine kleine Pietà befindet. Der Hof der Anlage wird entlang der Straße durch eine Mauer abgegrenzt. Wie für den Ort typisch ist die Scheune von der Straße abgerückt und bildet die hintere Begrenzung des Hofes. Einen Abschluss findet die Gesamtanlage nördlich mit dem ehemaligen, ortsgeschichtlich bedeutenden Schulgebäude Nr. 25.
Die Gesamtanlage spiegelt die charakteristische Bebauung des alten, schon in der flachen Rheinebene gelegenen Straßendorfes Fehlheim in beispielhafter Weise. Sie ist von historischer Relevanz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |