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Spätklassizistisches, kubisches Wohnhaus von zwei Geschossen mit Walmdach und zentrisch über den Fassaden sitzenden Zwerchhäusern. Streng axial durchfensterter Bau mit ungegliederter Putzhaut. An der den Kuranlagen zugewandten Front ein hölzerner, nach alpenländischer Art entworfener Verandenvorbau mit Freisitz. Diesem ländlich eingestimmten Accessoir entsprechen die über Pfetten leicht vorstehenden Zwerchhausdächer. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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