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Wohl gleichzeitig mit Anlage des Friedhofs im 19. Jahrhundert hierher versetzte, barocke, in Buntsandstein gearbeitete Kreuzigungsgruppe. Über dem wappenbesetzten Altarsockel zentral das (erneuerte) Kreuz mit Corpus Christi und, diesen flankierend, Maria und Johannes in freistehender Ganzfigur. Die Kreuzigungsgruppe ist aus ortsgeschichtlichen und, als Zeugnis der Volksfrömmigkeit, aus religionsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |