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Spätklassizistische Doppelhausvilla mit konzeptionell zwar einheitlichen, im Detail jedoch divergierenden und auch leicht gestörten Fassadenteilen. Kubische Gebäude von zwei, sich an den Kanten in Veranden öffnenden Etagen. Das Erdgeschoss jeweils spundiert, Obergeschoss und Mezzanin glatt verputzt und reich mit Bauschmuck versehen. Straßenseitig vorgelagert eine beidseitig erschlossene Terrasse. Das elegante, gusseiserne Gitterwerk der unterschiedlichen Aussensitze von einheitlichem Dekor. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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