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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in zentraler Ortslage gegenüber der Pfarrkirche, wahrscheinlich um 1800 erbaut. Der giebelständige, gestelzte Satteldachbau zeigt ein konstruktives Fachwerkgerüst, das Obergeschoss kragt nur geringfügig über. Ein früher vorhandener Ladeneinbau wieder verschwunden. Westlich zweiläufige Treppenanlage. Das Haus ist in seiner ortstypischen Bauweise von historischer, wegen seiner dominierenden Lage jedoch vor allem von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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