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Zweigeschossiges, hofseitig erschlossenes, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Traufseitig erratische, giebelseitig axiale Durchfensterung. Das im Giebel über der Putzfläche sichtbare Freigespärre (geschwungene und mit Nasen besetzte Streben) lässt eine Entstehung um 1700 vermuten. Das Gebäude markiert durch seine Ecklage und im Zusammenhang mit Haus Jahnstr. 17 den Abschluss einer innerörtlichen Querader. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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