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1857 von Regierungsrat Wiesenbach, möglicherweise nach eigenem Konzept, in städtebaulich interessanter Ecklage errichtetes Wohnhaus. Zweigeschossiger Putzbau mit individuell gestalteten, jeweils dreiachsigen Fassaden. Akzentuierung der Eingangsfront durch das Zwerchhaus und den (anstelle einer Figurennische) angebrachten Wandspiegel in der Erschließungsachse. Obgleich durch Renovation im Ausdruck leicht neutralisiert und durch den Ladeneinbau gestört, ist der Charakter des spätklassizistischen, die englische Neogotik im Detail zitierenden Baus deutlich gewahrt. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |