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1728 erbautes Wohnhaus, bis 1956 evangelisches Pfarrhaus. Über ausgleichendem Sockel stehender, traufständiger Bau von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach. Das Bund- und Eckpfosten aussteifende Mannfiguren aufweisende, giebelseitig in einer ehemaligen Fensterbrüstung die Schmuckform des Andreaskreuzes zeigende Sichtfachwerk ist von ausgewogenem Erscheinungsbild. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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