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Kurz nach 1900 errichtetes Doppelwohnhaus. Das aus zwei kubischen Blöcken mit rückwärtigen Erschließungen bestehende Gebäude präsentiert sich zur Straße mit klappsymmetrisch angelegter Fassade, die sich über Bruchsteinsockel verputzt, gesims- und risalitgegliedert über drei Stockwerke entwickelt und von zwei Schweifgiebeln überhöht wird. An den Kanten zweiseitige Wohnerker mit Brüstungsschmuck und Kupferhauben. Anschauliches Beispiel einer an der Schwelle vom Historismus zum Jugendstil stehenden Architektur. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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