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Ecke Rathgasse neben der Wendelinkapelle aufgestelltes Wegekreuz. Das aus dem 19. Jahrhundert stammende Werk aus Buntsandstein besteht aus Sockel, Kreuz und Corpus Christi. Letzterer war gleichlautend mit den Baumaßnahmen an der Kapelle 1957/58 auf eine den Vorgänger tradierende Weise erneuert worden. Kulturdenkmal aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |