Dornholzhäuser Str. 39
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Dornholzhausen
  • Dornholzhäuser Straße 39
Fachwerkhaus (ehem. Waldenser Gotteshaus)
Flur: 4
Flurstück: 120/2

Die Gründung des heutigen Bad Homburger Stadtteils Dornholzhausen ist eng mit der Geschichte der waldensischen Glaubensflüchtlinge aus dem französischen Piemont verknüpft. Landgraf Friedrich II. gewährte etwa 40 protestantischen Familien im Jahr 1699 Asyl. Sie bekamen im Gebiet des heutigen Dornholzhausen Land zugewiesen, auf dem sie Häuser errichten durften. Dabei folgten sie einer einfachen architektonischen Typologie und errichteten einstöckige, giebelständige Fachwerkhäuser mit einer seitlichen Erschließung und rückwärtigen Nutzgärten. Auch die Architektur des Gebäudes in der Dornholzhäuser Str. 39 folgt diesem einfachen baulichen System. Das schmale und verputzte Fachwerkhaus mit Satteldach hat eine seitliche Erschließung und an der zur Straße ausgerichteten Giebelseite ein Doppelfenster.

Auch wenn bis heute noch einige dieser kleinen Wohnhäuser in der Dornholzhäuser Straße erhalten geblieben sind, ist die Baugeschichte der Hausnummer 39 einzigartig: Das Fachwerkhaus wurde ehemals 1701/02 als Gotteshaus in der Dornholzhäuser Str. 14, dem heutigen Kirchenvorplatz der Waldenserkirche, errichtet. Später diente es an diesem Standort als Schulhaus mit Lehrerwohnung, nachdem 1724 mit dem Bau der neuen Waldenserkirche begonnen wurde. Auch wenn das Gebäude als Gotteshaus errichtet wurde, hatte es kein größeres Raumvolumen als die übrigen einstöckigen Wohnhäuser der Waldenser. Schließlich wurden die Räumlichkeiten auch für die Nutzung als Schulhaus zu beengt. Daher folgte im Jahr 1832/33 die Translozierung in die nicht weit entfernte Dornholzhäuser Str. 39. Dort wurde das Fachwerkhaus neu errichtet, unterkellert und fortwährend als Wohnhaus genutzt.

Bei der Translozierung des Fachwerks gingen die bauzeitlichen Gefachfüllungen verloren, auch wenn diese mit Holzstaken, Flechtwerk und Lehm fachgerecht wiederhergestellt wurden. Die heute überlieferten Erstfassungen der Verputzflächen sind daher dem Jahr 1833 zuzuordnen. Insgesamt wurde das kleine Gebäude im Zuge der fast zweihundertjährigen Nutzung am heutigen Standort substanziell nur geringfügig verändert. Im Innenraum gibt es einige restauratorische Befunde entlang der Raumoberfächen: So konnten einige Farbfassungen und Tapeten mit Farbaufdrucken fragmentarisch befundet werden. Auf den Blendrahmen der Fenster sind teilweise bis zu 12 Farbschichten überliefert, die von der kontinuierlichen Nutzung und Pflege des Gebäudes zeugen. In den 1960er bzw. 70er Jahren wurde ein Duschbad rückseitig angebaut. Bis 2021 wurde das Fachwerkhaus bewohnt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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