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Zwei der drei erhaltenen Reststücke der ersten Stadtmauer aus dem 14. Jahrhundert. Die Teilstücke kennzeichnen den nördlichen und nordöstlichen Abschluß des mittelalterlichen Darmstadt, dem 1330 die Stadtrechte verliehen wurden. Nach Westen verlängert, stieß die Stadtmauer auf die Ummauerung des Schlosses. Zwischen den Teilstücken befand sich das "Arheilger Tor" als Durchgang nach Norden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |