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Das ursprüngliche Renaissancegiebelhaus der ersten Bauphase der Alten Vorstadt um 1590 (Brauerei Kleber) wurde 1783 nach einem Brand umgebaut und mit einem traufständigen Mansarddach versehen (Brauerei Fay). Im Zweiten Weltkrieg zerstört, wird das Gebäude in seiner ursprünglichen Größe wiederaufgebaut, wobei jedoch das Mansarddach des umgebauten Breithauses übernommen wurde. Die Anordnung und Gliederung der Fenster entspricht nicht dem historischen Vorbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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