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Der ursprünglich zweiachsige Bautyp des ersten Bauabschnitts der Alten Vorstadt um 1590 wurde nach der Zerstörung des Zweiten Weltkrieges mit drei Fensterachsen und einem durch eingerollte Schneckenlinien verzierten Giebel wiederhergestellt. Dies entsprach dem barocken, dem zweiten Bauabschnitt zugehörigen Haustypus der unteren Alexanderstraße. Keines dieser Häuser mit Volutengiebeln war erhalten geblieben. Der ursprünglich freiliegende Torbereich war bereits früher überbaut worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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