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Das Gebäude stammt wie das Haus Alexanderstraße 29 aus der ersten Bauphase der Alten Vorstadt um 1590 mit der typischen Torüberbauung mit abschließendem Mansarddach des 19. Jahrhunderts. Im Zweiten Weltkrieg ausgebrannt, wird das Haus durch Erneuerung der Fachwerkteile und Beibehaltung der drei Fensterachsen dem historischen Original entsprechend wiederaufgebaut. Der schlichte Renaissance-Giebel aus der Entstehungszeit war unbeschädigt erhalten geblieben. Die Erdgeschoßzone verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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