Hochschulstraße 1 Altes Hauptgebäude der Technischen Hochschule Detail Fenster
Hochschulstraße 1 Altes Hauptgebäude der Technischen Hochschule
Hochschulstraße 1 Altes Hauptgebäude der Technischen Hochschule Detail Giebel
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Hochschulstraße 1
Altes Hauptgebäude der Technischen Hochschule
Flur: 3
Flurstück: 5/12

Gebaut 1893/95 von Architektur-Professor Heinrich Wagner. Gebäude mit zwei Flügeln, streng symmetrisch, mit Mittel- und Eckrisaliten vertikal unterteilt. Wegen Bauplatzzuschnitt Symmetrie durch kürzeren Ostflügel leicht gestört. Das in der Mitte angeordnete Eingangsportal mit davor liegender großer Freitreppe wird bekrönt von zwei wappenhaltenden Löwen. Über dem Kranzgesims des Mittelrisalits ruht ein von vier Säulen getragenes Tympanon mit einer aus fünf Figuren bestehenden Gruppe, ausgeführt nach dem Entwurf des Stuttgarter Bildhauers Theodor Bausch: Mittelfigur Minerva auf dem Thron, einen Lorbeer haltend; zur Rechten die Ingenieurkunst in Gestalt einer edlen, ein Tunnel-Modell haltenden Frau; dann die Geometrie, ein über einen Globus gebeugter Mann mit Meßinstrumenten; zur Linken die Baukunst als eine auf ein Seitenkapitell sich stützende Frauengestalt und die Mechanik als ein am Amboß schmiedender Jüngling. Zwischen den Fenstern des Nordflügels Porträts von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Forschung.

Nach den Kriegszerstörungen wurden Nord- und Ostflügel des Gebäudes um ein Geschoß erhöht. Der westliche Seitentlügel war soweit zerstört, daß er durch einen Neubau ersetzt wurde.

Von der alten Innenausstattung sind nur wenige Teile erhalten: gemusterte Terrazzoböden und das Haupttreppenhaus mit Granitstufen, Säulen und gußeisernem Geländer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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