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Benannt nach der alten Friedhofskapelle, 1601 zur Zeit des Landgrafen Ludwig V. (1577-1626) vor der ehemaligen Stadtmauer erbaut. Hier war bis zum Bau des Alten Friedhofs am Herdweg der zweite Darmstädter Friedhof (der erste war in der Stadtkirche). Er wurde 1564 angelegt und 1573 ummauert und bis 1828 als Friedhof genutzt. 1866 wurden die meisten Grabmäler beseitigt. Der heutige Platz ist als öffentlicher Park mit verstreut stehenden Grabsteinen, Bäumen und Mosaikpflasterwegen gestaltet. Im Südosten dominiert die Ruine der ehemaligen Stadtkapelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |