HEAG-Hallen
HEAG-Hallen
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Im Carree 4
  • Im Carree 5
HEAG-Hallen
Flur: 4
Flurstück: 391/6, 391/7

Die beiden HEAG-Hallen wurden 1904 und 1905 als zweite Erweiterung der ursprünglich 1888 errichteten "Centralstation für elektrische Beleuchtung", die den Grundstein für Darmstadts Stromversorgung legte, errichtet. Gutes Beispiel für qualitätvolle Industriearchitektur um 1900. Die zentrale Lage an der Schuchardstraße war notwendig, weil der hier produzierte Gleichstrom nicht über große Entfernungen zu transportieren war. Abnehmer waren hauptsächlich Schloß, Hoftheater und Handel. Im Jahr 1896 wird das Werk zum ersten Mal erweitert, 1904 und 1905 werden die beiden erhaltenen Gebäude Maschinenhalle und Kesselhaus gebaut. Architekt vermutlich Stadtbaurat Franz Frenay. Das niedrigere Kesselhaus hat eine einfache, dreigeteilte Fassade mit erhöhtem Mittelteil, die höhere Maschinenhalle wird durch einen barock wirkenden Schweifgiebel besonders betont. Der erhöhte Mittelteil der Hallen erinnert an das Prinzip der Basilika. Beiden Gebäuden gemeinsam sind eine Schieferdeckung, die längsliegenden Laternen aus Drahtglas zur Belichtung und Belüftung und die Dachkonstruktion mit dem für die Industriebauten der Zeit typischen Stahlrahmenfachwerk. Die Sturzbögen sind mit aufwendigem Sichtmauerwerk verblendet. Die Eisenfenster waren ursprünglich mattgelb verglast. Im Innenraum waren das sichtbare Eisenwerk blau und die Wände lichtgelb getönt. Der zwei Meter hohe Sockel hatte eine Plättchenverkleidung. Schon 1907 reichte die Kapazität der Halle nicht mehr aus; am Dornheimer Weg wurde 1908 - im Hinblick auf den Bau des neuen Hauptbahnhofs - ein neues Werk errichtet. 1920 stellte man die Stromerzeugung in den HEAG-Hallen ein, 1922 wurden Einrichtung und Schornstein entfernt. 1944 wurden das erste Werk vollständig und die Hallen bis auf die Außenwände zerstört.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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