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Rest der Stadtteil-Mauer um die Alte Vorstadt, die Ludwig V. im Jahre 1675 errichten ließ. Einfache unverputzte Bruchstein-Mauer. Ursprünglich geplant war eine sternförmige Befestigungsanlage mit doppelter Mauer um die ganze Stadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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