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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das zweigeschossige Wohnhaus einer großzügigen Hofanlage des 19. Jhs. prägt mit seiner giebelseitigen Straßenorientierung gemeinsam mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Rosenweg 2 die südwestliche Ortszufahrt Meßbachs und gehört damit zu den für die Ortslage charakteristischen großen Vierseithöfen.
Über massiv gemauertem Kellersockel errichtetes Fachwerkgebäude mit schlichtem Holzgefüge. Aufgrund seiner wichtigen Position im Ortsbild aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |