Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Um 1865 für Hauptmann Wilhelm Ferdinand Hahn auf dem Gelände des Riedeselschen Gutes erbaut. Zweigeschossiges, symmetrisch gegliedertes, spätklassizistisches Gebäude. Betonung des dreiachsigen Mittelteils durch vorgesetzte Veranda und einen auf gußeisernen Stützen ruhenden Balkon. Umlaufendes Gurt- und Kranzgesims betonen die Horizontale. Fenster durch Verdachungen und einfach gegliederte Brüstungsfelder betont. Erhalten zwei kleine Gebäude auf rückwärtigem Grundstück, ein Teil der Gartenanlage und die Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |