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Rest einer Reihe von Franz Heger geplanten Kasernengebäude des frühen 19. Jahrhunderts, die der wachsenden Bedeutung Darmstadts als Hauptstadt des neugeschaffenen Großherzogtums Rechnung trug. Erhalten ist ein Teil des rückwärtigen Gebäudetrakts der Dragonerkaserne von 1825-27.
Das sichtbare Bruchsteinmauerwerk des zweigeschossigen Gebäudes war ursprünglich verputzt, wurde aber bald wieder freigelegt. Der Fassadenausschnitt zur Hindenburgstraße hin zeigt noch vier gekuppelte Rundbogenfenster neben drei einfachen; die Gewände sind aus rotem Sandstein. Beide Geschosse teilt ein Gurtgesims. Die Dachzone ist entstellend erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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