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Das fünfgeschossige Verwaltungsgebäude wurde als US-Residence-Office (Amerika-Haus) 1951 von Peter Grund in stadträumlich dominanter Stellung errichtet. Es zeigt in seiner Architektursprache das Spannungsverhältnis zwischen tradierten, restaurativen Stilelementen der dreißiger und vierziger Jahre sowie zaghaften Versuchen der Einbeziehung moderner, neuer Stilelemente. Die traditionelle Richtung drückt sich aus in der Verwendung von Werkstein an der Lochfassade mit Werksteinrahmung und speziell am verzierten Eingangsbereich, ebenso an der - allerdings sehr zurückhaltenden - Eckbetonung durch leicht vorstehende Fassadenplatten. Die Stockwerkshöhen und die Fenstermaße passen sich an die historistische Nachbarbebauung an. Die Werksteinporträts zwischen den Fenstern des obersten Geschosses erinnern ebenfalls an die Bauplastik früherer Jahre. Modern wirkt lediglich die assymmetrisch angeordnete Uhr und das flache Dach.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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