Mathildenplatz
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Mathildenplatz
Flur: 4
Flurstück: 1210, 1258/4

Der Platz wurde nach dem Mollerschen Bebauungsplan angelegt, gefaßt durch das Kanzleigebäude im Süden und den Marstall im Westen. Die Ostseite des Platzes wurde von klassizistischen Bürgerhäusern gefaßt, im Norden schloß sich das Maintor an. An seiner Stelle im Jahre 1874 Errichtung des "Alten Gerichtsgebäudes", das heutige Landgericht.

Die ursprünglich baumbestandene Grünanlage, um die Jahrhundertwende in eine gestaltete Rasenfläche verwandelt, wurde in zwei Quadrate mit je zwei sich kreuzenden Wegen unterteilt. Als Belag wählte man 1908 Moaikpflaster. Betonung der beiden Wegeschnittpunkte durch rundes, dreifarbiges Mosaikpflaster-Ornament. Um den Platz wurde eine Doppelreihe Bäume angelegt.

Weitere Ausstattungselemente sind der Löwenbrunnen in der Platzmitte sowie das Abt-Vogler-Denkmal am Platzrand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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