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Mathildenplatz 12 Amtsgericht
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Mathildenplatz 12
  • Mathildenplatz
Amtsgericht
Flur: 3, 4
Flurstück: 1480, 64/4, 1206/1

Das zwei kleine Innenhöfe umschließende Gerichtsgebäude entwarfen 1903-05 Karl Hofmann und Wilhelm Thaler. Ein mit Glas überdeckter Innenhof bildet die dreigeschossige Eingangshalle, von der aus die Räume in den beiden oberen Geschossen mit umlaufenden Rundbogen-Arkaden erschlossen werden. Treppenstufen und Geländer der Eingangshalle sind aus hellem Werkstein, ebenso die zwei Figuren über dem ersten Treppenpodest. Über dem Rundbogen zum Eingangsportal hin eine Uhr mit barockisierender Umrahmung. In die südliche Arkadenwand eingelassen ein marmorner Wandbrunnen.

Zur Gliederung der Außenfassade des Gebäudes wurde roter Sandstein verwendet bei den Lisenen, den Fenstergewänden, dem Kranzgesims und dem Mittelrisalit auf der Nordseite, ebenso bei den Pilastern und der Verdachung des Eingangsportals an der Luisenstraße, die zum gegenüberliegenden Landgerichtsgebäude hin mit einer geschlossenen Brücke überbaut wurde. Nach den Kriegszerstörungen erhält das Amtsgericht anstelle des Mansarddachs eine eingeschossige Aufstockung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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