Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1831 benannt nach Prinzessin Wilhelmine von Baden (1788-1836), Großherzogin von Hessen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der nördliche Teil der Straße klassizistisch bebaut, in der zweiten Jahrhunderthälfte der südliche Teil auf der Ostseite historistisch; auf der Westseite erstreckten sich große Parks. Diesen Charakter hat sich die Straße trotz Kriegszerstörungen bis heute bewahren können. Der westliche Gehweg zwischen Riedesel- und Goethestraße ist mit erhaltenswertem mehrfarbigem Mosaikpflaster in Bändern und Ornamenten belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |