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Paarweise spiegelgleiche Klinkerhausgruppe um 1892. Betonte Horizontale der als perspektivische Fluchtlinien in die Tiefe führenden einheitlichen Gesimse, Verdachungen und Fensterreihungen; Vertikalgliederung mit stets gleichen gußeisernen, dekorativen Balkonvorbauten. Schmucklose Wand in rotem Klinker, Fensterverdachungen von der Rahmung gelöst. Drittes Obergeschoß mezzaninartig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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