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Ehemals freistehendes Wohnhaus im klassizistischen „Landhausstil" der Mollerschen Stadterweiterung, seitlich mit gründerzeitlichem Anbau. Vor der Bauflucht stehender schmuckloser Baukörper um 1854, damit vermutlich das älteste erhaltene Haus im heutigen Johannesviertel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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