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Freistehendes spätklassizistisches „Landhaus" von 1864 (datierter Grundstein im Keller erhalten). Für den Hofdruckereibesitzer F.W. Wittich erbaut. Schlichter kubischer Baukörper; die glatten, fast ungegliederten Wandflächen sind mit wenigen Elementen sparsam geschmückt. Akzentuierte Mitte mit feingliedrigem Balusterbalkon auf flach reliefierten Sandsteinkonsolen. Gutes Beispiel vorgründerzeitlicher Architektur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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