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Baugleiche späthistoristische Wohnhausgruppe um 1895. Symmetrische Baukörper mit Putzfassade und Werksteindekor, Nr. 19 jedoch mit Klinkerfassade. Erdgeschoß mit Rustikagliederung, Beletage hervorgehoben mit plastischem Fensterdekor. Bauchige Gitterbalkons in den Obergeschossen sowie der turmartige Dachausbau unterstreichen die Symmetrieachse. Nr. 28 und 30 mit alter Hofbebauung; die Vorgärten sind mit schmiedeeiserner Einfriedung aus der Entstehungszeit erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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