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Zweigeschossiges spätklassizistisches Wohnhaus mit Quergiebel und reduziertem Fassadenschmuck. Horizontale Gliederung durch Gesimse. Im Erdgeschoß Eckquaderungen und Lisenen noch erhalten, im Obergeschoß bereits entfernt. Die Garteneinfriedigung mit Jugendstildekor deutet auf eine Umbauphase kurz nach 1900 hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |