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Südwestlich des Ortes vereinzelt liegendes ehemaliges Revierförsterdienstgehöft aus dem Jahre 1890. Wohn- und Wirtschaftstrakt sind in einem Gebäude t-förmig zueinander gestellt. Das im Wohnbereich unterkellerte Anwesen erhebt sich über einem Sandsteinsockel. Die Erdgeschosszone ist in Backstein ausgeführt, das teilweise verschindelte Obergeschoss in zeittypischem einfachem Fachwerk und mit Backstein ausgefacht. Südlich des Wohnbaus hat sich ein kleines Fachwerk-Backhaus erhalten. Als typisch anzusprechendes Forsthaus des späten 19. Jahrhunderts mit ausreichend vorhandener Originalsubstanz ist das Gebäude als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |