Mengerser Straße 5
Mengerser Straße 5
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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Reckrod
  • Mengerser Straße 5
Flur: 4
Flurstück: 71/1

Zweistöckiges, traufständiges Wohnhaus in Massivbauweise mit Satteldach und straßenseitigem Zwerchhaus.

Das in abgewandelten neobarocken Formen mit Anklängen an den Jugendstil verzierte Gebäude wurde im Jahre 1906 errichtet (neobarock weitgehend das Formenvokabular, dem Jugendstil entsprechend die mehr lineare, aufgelockerte, wenig plastische Behandlung der Architekturglieder)

Klare hierarchische Abstufung in der architektonischen Formensprache.

Fünfachsige Hauptansicht mit Betonung der Mittelachse.

Das Erdgeschoß mit angedeuteter Rustizierung in der versetzten Eckquaderung und den die Mittelachse flankierenden Lisenen.

Die einfachen gefassten, segmentbogig abgeschlossenen Fenster- und Türgewände mit Betonung des "Schlusssteins“. Die Fenster mit profilierter Sohlbank und girlandenartigen Gehängen darunter.

Zwischen Unter- und Obergeschoß vermittelt ein profiliertes Gurtgesims.

Die Lisenengliederung des Obergeschosses in glatten Bahnen und verzierten Gehängen in der Kapitellzone.

Die ähnlich wie im Erdgeschoß gestalteten Fenster zusätzlich mit profilierter Segmentbogenverdachung und aufwendigerer Verzierung unterhalb der Sohlbank.

Das abschließende profilierte Traufgesims wird im Bereich des Zwerchhauses durchbrochen. Das Zwerchhaus mit seitlicher Lisenengliederung und stark geschweiftem Giebel; in der Mitte sitzt ein Fenster wie im Erdgeschoß, im rundbogigen Abschluss ein Okulus.

Die Giebelseiten weitaus schlichter gestaltet.

Die linke Giebelseite ohne Gurtgesims. Die Fenstergewände mit "Ohren“ und Verzierung unter der profilierten Sohlbank. Anstelle des Traufgesimses eine einfache farblich abgesetzte Geschoßtrennung. Die Fenstergewände im Giebel mit leichter Betonung des "Schlusssteins“ und einfacher Verzierung unter der Sohlbank. In der Giebelspitze eine Sonne dargestellt.

Die rechte Giebelseite weitgehend schmucklos. Einfache Rechteckfenster, schlichte, farblich abgesetzte Geschoßteilung. Die Schrägen des Giebels mit einem Bogenfries verziert, in der Giebelmitte eine farblich abgestufte Darstellung eines Kreises mit Raute darin, in der wiederum ein Kreis mit einem kleinen Kreuz sitzt. Für ein nichtstädtisches Umfeld im Kreis ein äußerst ungewöhnliches Wohnhaus städtischer Prägung, das zudem eine differenzierte, qualitätvolle Fassadengestaltung aufweist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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