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Baugleiche Hausgruppe um 1894 mit aufwendiger, verschiedene Stilelemente vereinender Klinkerfassade. Profiliertes Gesims und Fensterdekor mit farblich entsprechendem gelben Sandstein. Mit gesprengten und geschmückten Giebelverdachungen besonders dekorativ hervorgehobene Fensterachse mit Vorbau und Balkon.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |