Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage Historischer Ortskern
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Pfungstadt
  • Gesamtanlage Historischer Ortskern
Gesamtanlage Historischer Ortskern

Bergstraße 2

Borngasse 3-11, 14-18

Brunnenstraße 9 einschl. Kanal

Eberstädter Straße 5, 11, 13

Happelgasse 19-21, 25

Hillgasse 5, 7

Kaplaneigasse 8-10

Kirchstraße 3-15, 29, 33-37, 4-10, 16-38

Mittelgasse 7-11, 17, 4-6, 12, 16

Pfarrgasse 17, 18

Seeheimer Straße 1-15

Rheinstraße 2, 4

Bachlauf der Modau

Vom historischen Ortskern, der sich beidseitig des gewundenen Bachlaufes der Modau zwischen dem Renaissance-Rathaus und dem zentralen barocken Bau der ev. Pfarrkirche entwickelt hat, ist vor allem entlang der Kirchstraße, der Borngasse, der Mittelgasse und der Kaplaneigasse eine Anzahl wertiger historischer Bauten enthalten. Neben bäuerlichen Hofanlagen aus dem 17. bis 19. Jahrhundert prägen viele stadtbürgerlich gestaltete Gebäude das Bild des Ortskerns. Hier sind insbesondere das inselartig von drei Straßen umgebene Areal des ehemaligen Schwimmbades, das repräsentative Schulgebäude an der Ecke Kirchstraße / Brunnengasse zu nennen, ebenso das ehemalige Wasser- und Elektrizitätswerk einschließlich der unterirdisch noch vorhandenen Versorgungsleitungen in der Brunnengasse. Außerdem stadträumlich und für die Ortslage wirtschaftshistorisch bedeutsam ist die am nördlichen Teil der Borngasse gelegene Malzfabrik (Malzfabrik Rheinpfalz GmbH). Bestimmend für das Stadtbild Pfungstadts ist neben dem heutigen Verwaltungsgebäude an der Borngasse vor allem der in den 1950er Jahren errichtet monumentale Siloturm. 

Das Straßenbild Pfungstadts, das durch seine bauliche Entwicklung über mehrere Jahrhunderte ebenso deutlich geprägt ist wie durch den offen erlebbaren Verlauf der Modau, ist aus geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 3 HDSchG als denkmalwert erkannt.   


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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