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Das zurückgesetzt in einem großen Gartengrundstück liegende Wohngebäude wurde 1950 durch die Gebrüder Seidel, die Inhaber der Papierfabrik Seidel, deren Produktionsstätten benachbart am weiteren Straßenverlauf liegen, errichtet. Das eingeschossige Wohnhaus mit hohem, steil geneigten, ausgebauten Satteldach ist in schlichten Formen der Architektursprache des mittleren 20. Jahrhunderts gehalten. Die Fassadengliederung erfolgt hauptsächlich durch die weitgehend symmetrisch angeordneten Fenster. Der Eingang ist traufseitig in Gebäudemitte gelegen, wird von dem hier herab gezogenen Dach geschützt und erfährt eine Betonung durch die breite Schleppgaube, die über dem Eingangsbereich angeordnet ist. Ländliche Details wie Klappläden verweisen noch auf die Formen des frühen 20. Jahrhunderts. Das Wohnhaus, das in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftsgeschichte Pfungstadts zu betrachten ist, steht einschließlich der Umfassungsmauer und der rückwärtigen Nebengebäude wegen seiner typischen und weitgehend unveränderten Gestaltung aus künstlerischen sowie aus geschichtlichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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